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19. 03. 2024
Landschaftsschutzgebiete

 

Def.:


Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft
a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder
c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist." (§ 15 Abs.1 BNatSchG)

Thüringen besaß bei der Erhebung von 1999 65 festgesetzte LSG.



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