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Nationalparke

 


Def.:


Nationalparke (NLP) sind "rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
a) großräumig und von besonderer Eigenart sind,
b) im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines NSG erfüllen,
c) sich in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden,
d) vornehmlich zur Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes dienen." (§ 14 Abs.1 BNatSchG)


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