Geschrieben von Martin Schoder
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11. 12. 2007 |
Wasser ist nicht gleich Wasser - Kleine Wasserkunde
In Deutschland haben die Verbraucher derzeit die Auswahl zwischen mehreren hundert Mineralwasser- und einer großen Anzahl Heilwassersorten sowie einigen Quell- und Tafelwässern. Durch dieses reichhaltige Angebot stellt sich die Frage, worin sich die einzelnen Produkte unterscheiden. Wann sich ein Wasser Trinkwasser bzw. Mineral-, Quell- oder Tafelwasser nennen darf, ist in zwei Verordnungen geregelt. Weitere wichtige, in diesen Verordnungen festgelegte Punkte sind: die Art und Weise, wie ein Wasser gewonnen werden muß, welche und wie viele Stoffe enthalten sein dürfen bzw. müssen, wie es verpackt sein muß, welche Angaben auf dem Etikett enthalten sein müssen.
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An die einzelnen Wasser werden verschieden hohe Anforderungen gestellt. Hier ist das Wichtigste zu den einzelnen Wasserarten zusammengefaßt: Trinkwasserzur Herstellung werden Grundwasser, Quellwasser, Talsperren- und Flußwasser als Rohwasser genutzt, die in Wasserwerken aufbereitet werden Beschaffenheit und Überwachung ist in der Trinkwasser - Verordnung festgelegt gesundheitliche Unbedenklichkeit wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet nach den gesetzlichen Vorgaben muß Trinkwasser einwandfrei in Beschaffenheit und Geschmack sein: appetitlich, farblos, klar, kühl, geruchlos und es sollte zum Genuß anregen
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Natürliches Mineralwasser
entstammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Vorkommen (Quellen) um ursprüngliche Reinheit zu gewährleisten, wird es direkt am Quellort abgefüllt enthält von Natur aus Mineralien und Spurenelemente die Zusammensetzung muß - im Rahmen natürlicher Schwankungen - konstant bleiben benötigt als einziges deutsches Lebensmittel für den Vertrieb eine amtliche Anerkennung darf nicht nachträglich gereinigt oder durch Stoffzusatz verändert werden, mit Ausnahme: Entzug von Eisen- und Schwefelverbindungen aus optischen und geschmacklichen Gründen, gekennzeichnet auf dem Etikett als „enteisent“ Entfernen oder Zusetzen von Kohlensäure (muß gekennzeichnet sein)
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Quellwasser
entstammt aus unterirdischen Wasservorkommen darf nur am Quellort abgefüllt werden im Gegensatz zu Mineralwasser sind nicht erforderlich: natürliche Reinheit Mindestmengen an Mineralien und Spurenelementen eine amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung erlaubte Behandlungsverfahren: Entzug von Eisen- und Schwefelverbindungen Entfernen oder Zusetzen von Kohlensäure (muß gekennzeichnet werden)
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Tafelwasser
ist kein Naturprodukt, es kann eine Mischung aus verschiedenen Wassersorten sein, zum Beispiel aus Trink- und Mineralwasser darf an jedem beliebigen Ort hergestellt und abgefüllt werden braucht keine amtliche Anerkennung neben Salzwasser und Meerwasser können Mineralsalze und Kohlendioxid zur Qualitätsverbesserung zugesetzt werden
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Heilwasser
zählt rechtlich nicht zu den Lebensmitteln, sondern als Arzneimittel und unterliegt somit dem Arzneimittelgesetz besitzt einen natürlichen Gehalt an Mineralien und Spurenelementen mit krankheitsvorbeugender, -heilender oder -lindernder Wirkung die jeweiligen Anwendungsgebiete müssen auf der Flasche angegeben werden, zum Beispiel bestimmte Magen- und Darmerkrankungen ebenfalls müssen eine genaue Dosierungsanleitung, Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sowie Gegenanzeigen angegeben werden als Arzneimittel sollte es immer in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt getrunken werden
| Fazit:Alle Wasserarten sind als Durstlöscher sehr gut geeignet. Heilwasser hat als Arzneimittel eine besondere Bedeutung! Die empfohlene Trinkmenge beträgt mindestens 1,5 bis 2 Liter am Tag. Bei körperlicher Tätigkeit, Hitze und bestimmten Erkrankungen steigt der Bedarf wesentlich. Quelle:Verbraucher - Zentrale Thüringen e. V. http://www.vzth.de/
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Letzte Aktualisierung ( 11. 12. 2007 )
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