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24. 03. 2023
Kleine Wasserkunde PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Martin Schoder   
11. 12. 2007


Wasser ist nicht gleich Wasser - Kleine Wasserkunde

In Deutschland haben die Verbraucher derzeit die Auswahl zwischen mehreren hundert Mineralwasser- und einer großen Anzahl Heilwassersorten sowie einigen Quell- und Tafelwässern.
Durch dieses reichhaltige Angebot stellt sich die Frage, worin sich die einzelnen Produkte unterscheiden.
Wann sich ein Wasser Trinkwasser bzw. Mineral-, Quell- oder Tafelwasser nennen darf, ist in zwei Verordnungen geregelt.

 

Weitere wichtige, in diesen Verordnungen festgelegte Punkte sind:

  • die Art und Weise, wie ein Wasser gewonnen werden muß,

  • welche und wie viele Stoffe enthalten sein dürfen bzw. müssen,

  • wie es verpackt sein muß,

  • welche Angaben auf dem Etikett enthalten sein müssen.

An die einzelnen Wasser werden verschieden hohe Anforderungen gestellt. Hier ist das Wichtigste zu den einzelnen Wasserarten zusammengefaßt:

 

Trinkwasser

zur Herstellung werden Grundwasser, Quellwasser, Talsperren- und Flußwasser als Rohwasser genutzt, die in Wasserwerken aufbereitet werden

  • Beschaffenheit und Überwachung ist in der Trinkwasser - Verordnung festgelegt

  • gesundheitliche Unbedenklichkeit wird durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet

  • nach den gesetzlichen Vorgaben muß Trinkwasser einwandfrei in Beschaffenheit und Geschmack sein: appetitlich, farblos, klar, kühl, geruchlos und es sollte zum Genuß anregen



Natürliches Mineralwasser

  • entstammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Vorkommen (Quellen)

  • um ursprüngliche Reinheit zu gewährleisten, wird es direkt am Quellort abgefüllt

  • enthält von Natur aus Mineralien und Spurenelemente

  • die Zusammensetzung muß - im Rahmen natürlicher Schwankungen - konstant bleiben

  • benötigt als einziges deutsches Lebensmittel für den Vertrieb eine amtliche Anerkennung

  • darf nicht nachträglich gereinigt oder durch Stoffzusatz verändert werden, mit Ausnahme:

  • Entzug von Eisen- und Schwefelverbindungen aus optischen und geschmacklichen Gründen,

  • gekennzeichnet auf dem Etikett als „enteisent“

  • Entfernen oder Zusetzen von Kohlensäure (muß gekennzeichnet sein)



Quellwasser

  • entstammt aus unterirdischen Wasservorkommen

  • darf nur am Quellort abgefüllt werden

  • im Gegensatz zu Mineralwasser sind nicht erforderlich:

  • natürliche Reinheit

  • Mindestmengen an Mineralien und Spurenelementen

  • eine amtliche Anerkennung und Nutzungsgenehmigung

  • erlaubte Behandlungsverfahren:

  • Entzug von Eisen- und Schwefelverbindungen

  • Entfernen oder Zusetzen von Kohlensäure (muß gekennzeichnet werden)


 
Tafelwasser

  • ist kein Naturprodukt, es kann eine Mischung aus verschiedenen Wassersorten sein, zum Beispiel aus Trink- und Mineralwasser

  • darf an jedem beliebigen Ort hergestellt und abgefüllt werden

  • braucht keine amtliche Anerkennung

  • neben Salzwasser und Meerwasser können Mineralsalze und Kohlendioxid zur

  • Qualitätsverbesserung zugesetzt werden


 
Heilwasser

  • zählt rechtlich nicht zu den Lebensmitteln, sondern als Arzneimittel und unterliegt somit dem Arzneimittelgesetz

  • besitzt einen natürlichen Gehalt an Mineralien und Spurenelementen mit krankheitsvorbeugender, -heilender oder -lindernder Wirkung

  • die jeweiligen Anwendungsgebiete müssen auf der Flasche angegeben werden, zum Beispiel bestimmte Magen- und Darmerkrankungen

  • ebenfalls müssen eine genaue Dosierungsanleitung, Neben- und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sowie Gegenanzeigen angegeben werden

  • als Arzneimittel sollte es immer in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt getrunken werden

 
Fazit:

Alle Wasserarten sind als Durstlöscher sehr gut geeignet. Heilwasser hat als Arzneimittel eine besondere Bedeutung! Die empfohlene Trinkmenge beträgt mindestens 1,5 bis 2 Liter am Tag.
Bei körperlicher Tätigkeit, Hitze und bestimmten Erkrankungen steigt der Bedarf wesentlich.

 

Quelle:

Verbraucher - Zentrale Thüringen e. V.
http://www.vzth.de/

 

Letzte Aktualisierung ( 11. 12. 2007 )
 
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