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03. 10. 2023
Kommentar zum Streit um den Bastionskronenpfad auf dem Petersberg in Erfurt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Detlef Tonn   
13. 08. 2019
Zur Pressemitteilung „Die Stadtverwaltung lässt das Bürgerbegehren gegen den Pfad nicht zu. Die BI [Bürgerinitiative] will die Zurückweisung nicht akzeptieren“ in der TA vom 13.08.2019

Am 12.08.2019 hat die Stadtverwaltung bestätigt, dass Bürgerbegehren der BI „Stadtbäume statt Leerräume“ nicht zuzulassen. Die bereits für Ende August geplante Unterschriftensammlung darf damit vorerst nicht beginnen. Die BI kündigte an, dagegen sehr wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Der Streit würde dann in die nächste Runde gehen und durch die zu erwartenden Prozessdauer die Realisierbarkeit des mit etwa 5,8 Millionen Euro veranschlagten Projektes Bastionskronenpfad zur BUGA21 möglicherweise scheitern lassen. Denn, um noch rechtzeitig mit den Bauarbeiten beginnen zu können, müssten laut Stadtverwaltung spätestens am 28. Oktober 2019 die europaweite Ausschreibung für den Bastionskronenpfad erfolgen sowie parallel die Baumfällungen im Herbst diesen Jahres beginnen. Auf der Website der Stadt liest es sich unter „Bastionskronenpfad – Posten-Rundweg Petersberg – Buga-Projekt“
https://www.erfurt.de/ef/de/leben/planen/projekte/buga2021/petersberg/posten-rundweg/index.html   bereits entschieden: das Projekt wird definitiv kommen!?

Bei dem am 12.06. des Jahres beantragten und nun vorerst gescheiterten Bürgerbegehren geht es um einen ganzen Katalog aus 16 Forderungen. Eine davon, auf die hier näher eingegangen werden soll, ist, "auf den Bastionskronenpfad und die damit verbundenen Baumfällungen im westlichen 'Wäldchen' des Petersberges zu verzichten".

Worum geht es bei dieser Streitfrage?
In der Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg", erstveröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Erfurt am 16. Mai 1997, also vor mehr als 22 Jahren, wurden u.a. die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit den zwei Gehölzen am Petersberg festgeschrieben.
Unter § 2 Schutzzweck heißt es dazu

  • „die letzten größeren und relativ naturnahen Gehölzbestände außerhalb der Uferbereiche der Flussläufe im Zentrum der Stadt Erfurt zu erhalten, zu erweitern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen,
  • die Lebensgrundlagen dort lebender gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere unter den Insekten, Mollusken und Vögeln, zu erhalten, ...“

§ 3 Verbote regelt, dass „alle Handlungen, die zu seiner [GLB] Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sofern sie nicht zwingend zu seiner Erhaltung notwendig, verboten sind.“
Gleich eine Vielzahl der 23 Verbotspunkte wären durch das Projekt hinfällig, insbesondere die Punkte 1-5, 7, 10, 18, 19.
§ 4 Ausnahmen sind unter 9 Punkten ausdrücklich zugelassen. Es soll hier nur der Punkt 9 „alle sonstigen zur Erhaltung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Geschützten Landschaftsbestandteiles notwendigen und von den Naturschutzbehörden angeordneten oder zugelassenen Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen.“ hervorgehoben werden, der all das umfasst, woran es bisher deutlich gemangelt hat.

Es geht hier, so jedenfalls die damalige fachliche Beurteilung in den 1990er Jahren, um ein einzigartiges, wertvolles innerstädtisches Biotop und naturnahes Relikt, das es zu erhalten gilt. Wie sah es aus mit dem im ersten Unterpunkt proklamierten Forderungen Bestandserhalt, Erweiterung [i.S. von Entwicklung] sowie Schutz vor nachteiliger Veränderung in den vergangenen zwei Jahrzehnten? Betrachtet man den heutigen Zustand, der sich bereits vor Jahren eingestellt hat, dann bleibt nur eine Antwort: den gesetzlichen Forderungen wurde nicht entsprochen. Wie könnte es sonst sein, dass wir jetzt illegale Müllablage, „Zernutzung“ als Abenteuerspielplatz, Zerschneidung durch geschaffene Pfade beklagen müssen? Sie sind (nicht nur) das Ergebnis fehlender Durchsetzung und Kontrolle des städtischen Naturschutzes. Nun kann der Unteren Naturschutzbehörde nicht einfach der Vorwurf gemacht werden, sie komme ihrer Kontrollpflicht nicht nach. Vielmehr kann man davon ausgehen, das die Behörde für die Vielzahl ihrer Aufgaben personell eklatant unterbesetzt ist, und zu der erforderlichen und gewünschten Präsenz und Aktivität nicht in der Lage ist. Letztlich stellt sich nicht allein die Frage nach dem Bestand einiger weniger Bäume, sondern vielmehr eine Grundsatzfrage, wie viel ist der Naturschutz (in) der Stadt wert? Hier könnten eine ganze Reihe weiterer Beispiele angeführt werden, wo ein verhinderter Naturschutz zu Tage tritt.
Es ist bestimmt nicht angebracht, den beklagenswerten Zustand des Gehölzes als Argument für die Durchsetzung des Projektes zu benutzen. Nicht mit der Aufhebung und damit Vernichtung eines Geschützten Landschaftsbestandteiles wird erst der Schutzzweck verwirklicht, sondern sein Ende besiegelt.

Bereits der östliche Gehölzstreifen ist von der Planung eines Fahrstuhls an der Bastionsmauer mit möglichen Baumfällungen betroffen gewesen. Bei dem südlichen Gehölz am Lauentor tritt neben den Fällungen in entscheidender Weise eine Zerteilung der Fläche hinzu. Es geht weder um Wald noch um Urwald, das war auch nie das Ziel. Wesentlich war und ist dagegen die Geschlossenheit. Es handelt sich schließlich um ein kleinflächiges Gehölz. Um es deutlich zu sagen: eine Zerschneidung würde tatsächlich das Aus der Schutzwürdigkeit bedeuten und ist deshalb zu stoppen! Dies ist eine Tatsache und lässt uns zurückkehren zu der Frage: Ist die Aufgabe des GLB auf Kosten der Schaffung einer fragwürdigen Attraktion zwingend erforderlich? Nein, auf keinen Fall. Darüber kann auch kein Kompromiss erzielt werden.

Die Anlegung des „Bestationskronenpfades“ ist weniger eine Glaubensfrage als vielmehr zuallererst eine Rechtsfrage, wie die Stadt Erfurt mit ihren eigenen Naturschutz-Verordnungen umgeht. In der Frühphase der Projektidee, müsste es daher um die Feststellung gegangen sein, dass mit der Projektumsetzung der Schutzzweck des GLB in einem Flächenteil, nämlich dem westlichen Gehölz, im Kern betroffen ist. Das bedeutet rechtlich gesehen, das es zu einer Aufhebung der geltenden Verordnung von 1996 kommen müsste. Denn hier werden keine Ausnahmegenehmigungen genügen. Jedenfalls wäre die Obere Naturschutzbehörde (ONB) gefragt. Ob sie tatsächlich eingeschaltet wurde, ist nicht bekannt. Äußerungen von ihrer Seite in der Sache konnten nicht gefunden werden. Dabei ist eine Stellungnahme der ONB unbedingt erforderlich. Entsprechend müsste auch der Standpunkt der Denkmalsschutzbehörde vorliegen, ob die baulichen Eingriffe insbesondere durch die Überführungen am Lauentor das Ensemble der Festungsmauern beeinträchtigen. Auch hierzu ist nichts bekannt. Wo waren Vertreter der Behörden bei der Podiumsdiskussion am 19.07.2019?

Stattdessen werden die Meinungen von Fachleuten als Fürsprecher für die Projektidee in den Medien präsentiert, die keiner der beiden genannten Behörden angehören, denen es also an Entscheidungskompetenz mangelt. Natürlich ist die Meinung aller gefragt.
Oder billigt man der BUGA21 eine solche hohe Priorität ein, das die üblichen Rechts- und Verfahrenswege einfach umgangen werden können? Hoffentlich nicht.
Solange die Entscheidungen bzw. Standpunkte des Natur- und Denkmalsschutzes nicht öffentlich bekannt sind, fehlt es an einer Grundlage für den Austausch von Argumenten.
Die Diskussion kann also „nur“ auf die eigene Meinungen beschränkt bleiben, auf Vermutungen als Ersatz für erforderliche aber unbekannte Positionen.

Welche Einschätzung können wir dennoch treffen? Wovon können wir ausgehen? Was sind unsere gemeinsamen Ziele für die Stadt?
Naturschutz ist nur noch machbar durch besondere Förderung bei Großereignissen, die aber durch Schaffung immer neuer und notwendiger Attraktionen auch Eingriffe in die Natur erforderlich macht. Die ist die propagierte Formel beim Bastionskronenpfad, die man verallgemeinern kann. Ohne BUGA21 kein Schutz des GLB! Eigentlich eine rechtswidrige Aussage. Andererseits mit BUGA21 kein GLB! Das ist der Kern der Diskussion und des Problems. Dem müssen wir uns stellen. Der Naturschutz steckt in einem Dilemma, so kann es nicht weiter gehen.
Es braucht eine Stärkung in die Verteidigung des gesetzlichen Naturschutzes. Der Mehrheit der Befürworter des Pfades muss unterstellt werden, den Schutzzweck des GLB nicht zu würdigen und sich der Konsequenzen eines Eingriffs nicht bewusst zu sein. Das beginnt bei der Grundeinsicht, dass jeder der beiden Gehölzbestände aufgrund ihrer Kleinteiligkeit weder zerschnitten noch erschlossen werden darf! Dies muss immer wieder betont werden. Das Gehölz kann und darf nicht erschlossen und zu einem Erlebnisbereich von innen gemacht werden! Die Wahrnehmung von außen muss und wird genügen. Naturschutz bedeutet eben nicht unbedingt, dass der Mensch in jedem Fall ungehinderten Zugang zu dem Schutzgebiet erhält. Für besonders sensible Flächen sollte er draußen bleiben. Als ein typisches Beispiel sei hier das Hangquellmoor genannt. Bei den Petersberg-Gehölzen bedeutet das, die unbedingte Geschlossenheit der jeweils kleinteiligen Fläche zu erhalten oder wiederherzustellen und damit als Rückzugs- und Ruheraum für Insekten, Mollusken und Vögel u.a. zu sichern. Jedem sollte klar sein, dass es bei einem touristisch ausgebauten und genutzten Weg durch das Gehölz damit vorbei wäre.

Verschiedene Argumente bei der Rechtfertigung des Bastionskronenpfades, sollen im folgenden kritisch beleuchtet werden.

Das Argument, der Bastionskronenweg schließe die Lücke zwischen Festung und der beim Straßenbau der Lauentorstraße vor etwa 100 Jahren abgetrennten Martinsbastion und mache die Konturen der Zitadelle im Bereich des Lauentores wieder sicht- und erlebbar, bleibt tatsächlich nur auf die verbindende Überführung beschränkt. Eine Vorstellung der vormaligen Gegebenheiten des dortigen Festungsringes kann damit nicht stärker befördert werden, als es auch ohne Verbindung bereits geschieht. Weitere Annäherung bleibt historischen Ansichten überlassen. Es besteht eher die Gefahr, dass sich die moderne - stärker als die nicht mehr vorhandene - Konstruktion in den Blick des Betrachters drängt. Auch bleibt es fraglich, ob eine mögliche Verkehrsgefährdung in diesem Doppelkurvenbereich der Lauentorstraße, der von den als Hingucker wirkenden gewagten Brücken mit den darauf befindlichen Personen ausgeht, berücksichtigt wurde.

Das Argument, mit dem Bastionskronenweg einen touristischen Anziehungspunkt zu schaffen, kann man nur als Marketingblase sehen, oder „Scheinattraktion“ wie in der Podiumsdiskussion gesagt. Schön wäre es und Erfurt zu gönnen. Aber so leicht nicht zu erreichen. Was bei dem Baumkronenpfad im Nationalpark Hainich gelungen ist, kann nicht einfach auf die Erfurter Verhältnisse übertragen werden. Wer kann sich ernsthaft vorstellen, dass aus zwei Straßenüberführungen mit samt Verkehr und Abgasen darunter und einem Blick auf ein Umspannwerk eine Touristenattraktion werden könnte. Das wird Illusion bleiben. Auch kann das kleine Gehölz nie den Natureindruck eines großen Waldgebietes wie im Hainich schaffen, dafür braucht es viel mehr Fläche.

Das Argument, (nur) durch die BUGA21 werden die Petersberg-Gehölze die ihrer Zusammensetzung gemäße Pflege und Entwicklung erhalten und langfristig aufgewertet werden ist mehr als fraglich. Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten an den Mitteln gefehlt hat, dann ist doch zu befürchten, dass nach dem Verbrauch der Fördermillionen und dem Ende der BUGA, die Gehölze absehbar wieder in ihren Dornröschenschlaf zurückfallen werden. Es bedarf eines Konzeptes, das unabhängig von der BUGA, eine wirklich kontinuierliche Betreuung der städtischen Schutzflächen vorsieht, in einem merklich bedeutenderen Umfang, als gegenwärtig.

Zum GLB „Petersberg“ und seiner Entwicklung sind Ausführungen u.a. bereits 2015 von Ulrich Bößneck (Leiter der UNB) gemacht worden (siehe Literatur). Darin werden auch die Vielfalt der nachgewiesenen Tier- und Pflanzenarten insgesamt und der Wert der Gehölze als Kernflächen des GLB hervorgehoben, u.a. mit Feldulme (RLT 3). Bei einem derart kleinen Gehölz von „artenarmen Wald“ zu sprechen, wie in einer Pro-Pfad-Argumentation, ist höchstens zweckbegründet aber eher unverhältnismäßig. Bößneck empfielt mehr Totholz, weniger Spitz-Ahorn und bei Neupflanzungen auch Eiche zu berücksichtigen. Dazu könnten Anpassungen an das extrem trockenwarme Stadtklima gemacht werden.

Der Appell an die städtischen Gremien heißt Naturschutz stärken, nicht aufgeben! Keine weitere „Attraktion“ auf Kosten der Natur!

Literatur

Bößneck, Ulrich: Die Schutzgebiete der Landeshauptstadt Erfurt (Thüringen), Teil XXIII: Flora und Fauna des GLB "Petersberg" und dessen unmittelbarer Umgebung. In: Vernate H. 34, 2015, S. 85-111

Letzte Aktualisierung ( 22. 08. 2019 )
 
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