Zu den bevorstehenden Baumfällungen im GLB Petersberg Erfurt |
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Geschrieben von Detlef Tonn | |
20. 12. 2019 | |
Pläne unter Berücksichtigung des Schutzcharakters korrigieren!Nun hat es das kleine geschützte Gehölz auf dem Erfurter Petersberg, im Bereich Lauentor, doch tatsächlich noch auf die Titelseite des Amtsblattes Erfurt gebracht (Ausgabe vom 13. Dezember 2019). Dem Erscheinungstage, ein Freitag der 13., entsprach der Anlass des Beitrages. Oder anders gesagt, ein Unglück kommt selten allein. Neben den bereits geplanten Baumfällungen wegen Dürreschäden aus den vergangenen zwei trocken-heißen Jahren, kommen noch 19 weitere hinzu, verursacht von der bedrohlichen Rußrindenkrankheit an (Berg-)Ahorn. Insgesamt soll es sich um 82 Bäume handeln, die gefällt werden müssen. Der BUND Erfurt hatte Zweifel an diesen Fällungen bekundet und deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben. Zur Erläuterung der Sachlage lud nun das Umweltamt zwei bestellte Expertinnen des BUND zum Vororttermin. „Für die städtischen Umwelt- und Baumexperten ist die Lage klar, für den Erfurter BUND nicht“, hieß es in einem etwas lehrmeisterlichen Tonfall. Wirklich alles klar? Nein, keineswegs! Mogelpackung VerkehrssicherheitUnter dem Titel „Verkehrssicherheit zwingt zu Baumfällungen“ versuchte man bereits im Vorfeld der anberaumten Fällungen, mögliche Proteste aus der Bevölkerung auszuschalten. Tatsächlich gilt obige Aussage nicht für die Gesamtheit der 82 Fällungen. Und der BUND Erfurt hat sich inzwischen am 16. Dezember 2019 begründet zu einer Klage dagegen entschlossen. Unbestritten erscheint, dass die von der Rußrindenkrankheit befallenen (Berg-)Ahorne „schnellstens entnommen und fachgerecht entsorgt werden müssen“, um Schäden an Personen und weitere Verbreitung zu verhindern. Die Stadt konnte dahingehend den Forderungen der BUND-Vertreterinnen nach einer Laboruntersuchung des Befalls entsprechen. Diese Einigung ist zu begrüßen und wird Sicherheit geben auch wenn an dem jetzigen traurigen Befund sicherlich nicht zu zweifeln ist. Bei den verbleibenden 63 Fällungen aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht sieht es indes anders aus. Hier sind die Bestimmungen der Verordnung (VO) über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg" vom 17. April 1997 (→ https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/3/3212.pdf) maßgeblich. Darin heißt es, dass das Verbot unter § 3, 10. „Gehölze zu entfernen oder in sonstiger Weise zu beeinträchtigen“, unter § 4 Ausnahmen, 3. „notwendige Pflegearbeiten am Gehölzbestand im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht“, ausgenommen ist. Weiter ist festzustellen, dass es innerhalb der betreffenden ausgewiesenen Teilfläche des GLB nur am nördlichen sowie südöstlichen Randbereich kleinere öffentlichen Verkehrsflächen gibt und ansonsten nur außerhalb angrenzende Bereiche zu berücksichtigen sind. Keinesfalls fallen darunter die illegal angelegten Pfade, die das Gehölz in einem dichten Netz durchziehen. Sie entstanden widerrechtlich und nur wegen fehlender Durchsetzung der Schutzbestimmungen der VO, denn unter § 3, 3. ist es u.a. verboten, „Wege, Pfade, Steige und Plätze neu anzulegen“. Hinzu kommt das Verbot § 3, 14. ,“das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten.“ Insofern ist die von der Stadt vertretene Argumentation unzutreffend, in diesen Bereichen Bäume zur Verkehrssicherung fällen zu müssen, da auch Warnschilder vom Betreten nicht abhalten würden. Man geht sogar soweit, auf die intensive Nutzung durch Mountainbiker und Jugendliche zu verweisen. Es dürfte sich um einen deutschlandweit ziemlich einmaligen Vorgang handeln, dass in einem GLB gegen das ausdrückliche Verbot ein Mountainbike-Parkour angelegt wird und von der Naturschutzbehörde der Stadt gebilligt und gefördert wird. Hier wird Naturschutz auf den Kopf gestellt. Man könnte glauben, dass nicht Landschaft vor dem Eingriff des Menschen, sondern der Mensch, dem keine Schranken aufgezeigt werden, vor der Naturausbildung in einem naturnahen Bereich geschützt werden soll. Die drohende Ausführung des Buga-Projektes Bastionskronenpfad, würde eine Zerstörung des GLB von Amts wegen bedeuten, durch dieselbe Behörde befördert, die einmal vor über 20 Jahre ihren Schutz begründet hatte. Ein schwerer Schlag, der den Bemühungen um Naturschutz in der Stadt Erfurt versetzt wird. Dem Ruf der Stadt, dass hier die Natur einen hohen Stellenwert geniest, wird geschadet. Bleibt die Frage, wann das 1997 abgegebene Versprechen auf tatsächlichen Schutz des Gehölzes endlich eingelöst wird. Gegenwärtig könnte man meinen: Nie! Die deutlich zu hohe Zahl von Baumfällungen muss reduziert werdenDiese Forderung ergibt sich aus zwei Gründen. Zunächst aus der zuvor erklärten weitgehend nicht notwendigen Verkehrssicherheit im Flächeninneren des Gehölzes (da hatte der BUND Recht mit seinem Einwand). Zu fällen sind nur wenige Bäume im Randbereich. Im Inneren ist neu zu bewerten, inwieweit Totholz verbleiben kann, als eine Forderung aus dem GLB. Ein weiterer Grund liegt im Buga-Projekt Bastionskronenpfad. Die Behauptung der Stadt, „mit Buga-Maßnahmen hat das [Fällungen] nichts zu tun. Es geht uns einzig und allein um unsere Verkehrssicherungspflicht“ ist nicht glaubhaft. Eine beträchtliche Zahl der zu fällenden Bäume (über 30) steht im Bereich der geplanten Trasse des Pfades. Auch wenn davon noch einige abgestorbene Bäume zu fällen wären, verblieben sicherlich auch noch erhaltenswerte. Daneben sind in diesem ersten Fällungsabschnitt (BA 1) bereits auch drei projektbedingte Fällungen vorgesehen - zwei innerhalb des GLB, eine außerhalb, Lauentorstraße, unterhalb der Brücke - was der gegebenen Zusicherung der Behörde direkt widerspricht. Die Fällungen Anfang 2020 wären auch erst der Anfang. In einem zweiten Abschnitt (BA 2) stehen weitere 19 Bäume projektbedingt auf dem Fällungsplan, davon fünf der Schutzkategorie II (schutzwürdiger Großbaum), die alle der Trasse oder dem Eingangsbereich im Wege stehen. Diese Pläne sind in keiner Weise zu billigen und müssen verhindert werden. Insgesamt sollen somit über 100 Bäume fallen, die überwiegende Zahl unbegründet und unnötig für ein unsinniges Vorhaben, das allein der Profiterwartung gewidmet ist und Landschaftszerstörung hinterlassen würde. Mit dem Zweck einer Buga hat das nichts zu tun. Oder soll dem Besucher beim Rundgang veranschaulicht werden, wie sich Erfurt Natur mit Wald vorstellt, weitgehend ohne Baum! Das ist keine Attraktion und einen Besuch wert. Beim eigenen Besuch im Gehölz am 15. Dezember 2019 konnte sich Verfasser von den Schäden und dem schlechten Zusand des Gehölzes überzeugen. Die Blicke gehen in der vegetationslosen Zeit fast ungehindert durch das lichte Areal hindurch in die Umgebung, wie z.B. Lauentorstraße. Ein besonderes Vorkommnis gab es aber, der Rundgang schreckte einen Feldhasen (!) auf. Entgegen der Erwartung er würde weit Reißaus nehmen, blieb er nach wenigen Sätzen wieder sitzen. Wollte er zu verstehen geben, dass er und die anderen Tiere, denen das kleine Refugium Rast- und Ruhepunkt bedeuteten, von hier nicht so leicht zu vertreiben sind? Video der Stadt zum Vororttermin mit dem BUND Erfurt |
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Letzte Aktualisierung ( 20. 12. 2019 ) |
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