Bastionskronenpfad im GLB „Petersberg“ Erfurt wird nicht gebaut! |
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Geschrieben von Detlef Tonn | |
22. 12. 2019 | |
phot. D. Tonn 21.12.2019Überraschende Wende im Konflikt beim städtischen NaturschutzrechtEs ist zwar noch nicht offiziell, aber die Zeichen stehen eindeutig auf Stop des, man kann es nicht anders bezeichnen, „Irrsinnsprojektes“ Bastionskronenpfad. Vernunft und Einsicht beginnen sich durchzusetzen. Dem erwartungsfrohen Besucher bliebe die penetrante Dauerdröhnung aus dem Umspannwerk, der aufsteigende Autosmog von der Lauentorstraße und damit eine herbe Enttäuschung erspart, weil es hier auch keine weitere Attraktion zu bestaunen gibt, die er an anderer Stelle auf dem Petersberg nicht ohnehin schon bekäme. Und die veranschlagten 6 Mio. Euro würden nicht als Millionengrab und Verschwendung von Steuergeldern enden, sondern könnten wirklich nachhaltig eingesetzt werden. In eine dauerhafte Entwicklung des GLB auch über das Ende der Buga hinaus, oder anderer Vorschlag, in die Sanierung der seit über drei Jahre baupolizeilich geschlossenen Neuen Mühle, für die der bankrotten Stadt 2,5 Mio. Euro fehlen. Das wäre sinnvoll und werthaltig. Noch in unserem Beitrag vom 20.12.2019 auf dieser Seite wurde die wiederholte Forderung nach einer notwendigen Beschilderung des GLB erhoben, die es bisher auch nach 22 Jahren nicht gegeben hatte. So war auch die Situation bei der Begehung am 15.12.2019. Bei einem weiteren Besuch des GLB am 21.12.2019 konnte jedoch festgestellt werden, dass inzwischen in der vergangenen Woche, nun doch etwas überraschend, unsere Forderung bereits umgesetzt war, jedenfalls teilweise. An drei Eintrittspunkten von illegalen Pfaden am Gehölzbestand Süd oberhalb der Lauentorstraße, wurden GLB-Hinweisschilder aufgestellt, an der Straße Petersberg, beim Parkplatz Gehölz-Ostrand sowie an der Südwest-Gehölzecke beim Umspannwerk. Letzteres wurde auch mit einer Sperre aus Knüppelholz versehen. Ebenso wurden am Gehölzbestand Ost oberhalb der Andreasstraße zwei GLB-Schilder aufgestellt. Damit wurde der erste richtige Schritt heraus aus dem Konflikt, hin zu einer naturschutzrechtlichen akzeptablen Lösung getan. Auf den Schildern hat nun jedermann einige der geltenden Verbote des GLB zur Kenntnis zu nehmen, u.a. zu baulichen Eingriffen und zum Verlassen von Wegen. Was das Verbot zum Verlassen der Wege betrifft, so genügt die jetzige Beschilderung dem noch nicht. Zwar ist mit der einzigen Sperre am Umspannwerk der verbotene Zutritt deutlich angezeigt, an den anderen Eintrittspunkten könnte der Besucher aber meinen, die illegalen Pfade seien öffentliche Wege, die er betreten könne. Über dieses mögliche Missverständnis ist er aufzuklären, in der Form, dass das Betreten des GLB dort grundsätzlich verboten ist. Aus der erneuten Begutachtung des Gehölzbestandes hat sich weiter ergeben, das keine Fällungen zur Straße Petersberg sowie zum Umspannwerk notwendig sind, nur weil hier einige Exemplare etwas zu schief stehen. Wir haben es hier nicht mit einem beliebigen Gehölz, sondern mit einem GLB zu tun, bei dem nicht sofort gefällt werden darf. Wollte man den Maßstab, der hier für das GLB gelten soll, auf den gesamten Gehölzbestand im Stadtgebiet übertragen, dann müssten etliche 100 Bäume gefällt werden, entgegen einem vernünftigen Verständnis zur Klimaerwärmung in der Großstadt. Am Nord- bzw. Südrand des GLB dürften Schnittmaßnahmen genügen. Die vorgesehenen Fällungen sind, wie bereits am 20.12.2019 gefordert, insgesamt neu zu prüfen. Intakte Bäume müssen erhalten, kranke sowie Totholz mit Habitatnutzung (Bruthöhlen) eher belassen bleiben, mit Rußrindenkrankheit befallene jedoch umgehend entnommen werden.
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Letzte Aktualisierung ( 22. 12. 2019 ) |